Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Laut der Vorlage VL-49/2021 sollten den Eltern, die der Bitte der Landesregierung nachgekommen sind, ihre Kinder nicht in Kindergärten oder betreuende Grundschulen zu schicken, die Monatsgebühren teilweise erlassen werden.
Uns ging das nicht weit genug. Daher sollte der Text
"Wurde in dem Zeitraum die Betreuung an der Hälfte oder mehr der möglichen Betreuungstage genutzt, so werden die Gebühren für den Zeitraum zu 100% erhoben. Wurde in dem Zeitraum die Betreuung an weniger als der Hälfte der möglichen Betreuungstage genutzt, so werden die Gebühren für den Zeitraum zu 50% erhoben."
geändert werden in
"Wurde in dem Zeitraum die Betreuung genutzt, so werden anteilmäßig an den Nutzungstagen pro Tag 5% der Gebühren erhoben."
Begründung:
Eine komplette Erlassung der Gebühren wäre wünschenswert, hätte aber vor der Maßnahme bekannt gemacht werden müssen. So konnten die Eltern nicht erwarten, eine Erlassung der Gebühren zu bekommen.
Die vorgelegte Einteilung in Klassen „unter 50%“ und „über 50%“ ist sehr grobmaschig und benachteiligt diejenigen, die am unteren Rand der Klasse liegen. 1 Tag = 50%, 11 Tage = 100 %.
Durch die Änderung soll eine gerechtere Bezahlung erreicht werden.
Nach teilweise konträrer Diskussion im Finanzausschuss wurde der geänderte Antrag angenommen.
Das sollte die Eltern freuen, die der Bitte der Landesregierung gefolgt sind.
Der Magistrat der Stadt Leun wird beauftragt, für die Friedhöfe im Stadtgebiet ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept zu entwickeln, welches sich am zeitgemäßen Bedarf und heutigen Nutzungsansprüchen orientiert. Die Ortsbeiräte sind dabei zu beteiligen
Dabei sind folgende Punkte in den Mittelpunkt zu stellen:
Die Schaffung eines neuen - zeitgemäßen - Angebots für derzeit nachgefragte Bestattungsformen und gleichzeitig die Beibehaltung der bisherigen Bestattungskultur. Dabei sollen neue Formen wie Baumbestattung / Friedpark (Baumgräber in einer parkähnlichen Grünanlage) und Memoriam Garten in die Überlegungen einbezogen werden.
Dazu gehört auch die Neuordnung und Gestaltung der Friedhofsflächen mit einem Nebeneinander von Bestattungsflächen und schlichten, würdevollen Grünanlagen.
Kostengesichtspunkte spielen eine wichtige Rolle. Eine schlichte Gestaltung, einfache Pflege und ein würdevolles Aussehen sind wichtig.
Ziel ist die Schaffung eines zeitgemäßen Bestattungsangebots, die grünordnerische Aufwertung der Friedhofsflächen und das Senken der Kosten für Pflege und Instandhaltung.
Die finanziellen Mittel für diese Aufgabe sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
*auf Antrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN aus den ursprünglichen Anträgen hinzugefügt.
Begründung:
Mit dem Antrag soll für die Verwaltung der Anstoß gegeben werden, konkret mit der Umstellung der Straßenbeiträge zu beginnen, und die Möglichkeit eröffnet werden, dafür finanzielle Hilfen beim Land Hessen zu beantragen. Als Basis für die Grundlagensatzung empfiehlt sich die Mustersatzung des Hess. Städte- und Gemeindebundes.
Der weitere Projektablauf zur Umstellung auf wiederkehrende Straßenbeiträge ist der am 21.09.2020 vorgestellten Unterlage der KC Becker AG zu entnehmen. Das entsprechende Schaubild ist in Rücksprache mit dem Ersteller den Bürgerinnen und Bürgern als Information auf der Webseite der Stadt Leun zur Verfügung zu stellen, bzw. der weitere Ablauf den Bürgern in den Leuner Nachrichten zu erläutern.
Anträge der SPD in der Stadtverordnetenversammlung
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat zu prüfen, in wie weit es möglich ist, nachhaltig-ertragreiche Unternehmensansiedlungen seitens der Stadt Leun zu fördern. Entsprechende Vorschläge sind dem Finanzausschuss vorzulegen.
Begründung:
Die prekäre Haushaltslage unserer Stadt fordert die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung auf, neue Wege zu gehen um Einnahmen für die Stadt Leun zu generieren.
Unser Antrag hat zum Ziel, die Ansiedlung von Betrieben mit einem positiven Kommunalertrag und hohem Personalbedarf zu fördern. Die Verwaltung ist zu beauftragen, eine Positivliste der in Frage kommenden (förderungswürdigen) Handwerks-, Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebereiche zu erstellen.
Bei bestehenden Unternehmen, die ihren Betriebssitz nach Leun verlegen möchten, wird durch Vorlage der letzten Bilanz und bei Neugründungen durch Vorlage einer durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer testierten Durchschrift des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung vom Magistrat geprüft, ob die Fördervoraussetzungen gegeben sind. Die Höhe der Förderung sollte individuell von der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahme abhängig gemacht werden. Sie sollte das doppelte, des zu erwartenden Gewerbesteuerjahresaufkommen des jeweiligen Betriebes nicht übersteigen.