siehe VL-16/2026 (Link)

Bildung einer Projektgruppe als Arbeitsorganisation zur Erarbeitung eines präventiven Haushaltssicherungskonzeptes –2027 bis 2031–

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun beschließt die Bildung einer Projektgruppe als Arbeitsorganisation zur Erarbeitung eines präventives Haushaltssicherungskonzeptes –2027 bis 2031–, welches insbesondere
folgende Prozesse bearbeitet:
a) Erstellung einer Bestandsanalyse auf Basis einzurichtender Kostenstellen
b) Erarbeitung von Konsolidierungszielen sowie Festlegung von Konsolidierungsfeldern zur Entwicklung einer nachhaltigen und
zukunftsfähigen Haushaltssicherung.

Konsolidierungsziel:
Konsolidierungsziel ist die Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches im ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes möglichst ab dem
Haushaltsjahr 2029. Konsolidierungsfelder: Mögliche Konsolidierungsfelder sind unter Berücksichtigung des vom Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes herausgegebenen Konsolidierungsbuches in der aktuellen Fassung zu ermitteln.

Umsetzung
1) Gründung einer Projektgruppe bis zum 28.02.2026. Diese soll die kleinstmögliche Größe haben und aus dem Bürgermeister als Vorsitzender, dem Vorsitzenden des Finanzausschusses und externen sachkundigen Personen bestehen. Jede in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Fraktion kann eine Person benennen, die nicht dem Magistrat oder der Stadtverordnetenversammlung angehören. Zusätzlich sollten (maximal zwei) interessierte Bürgerinnen und Bürgern aufgefordert werden sich selber zu melden.

2) Bestätigung der Mitglieder der Projektgruppe durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

3) Aufgabe der Projektgruppe als beratendes Organ ist die Erarbeitung eines Konzeptentwurfes bis Ende 2026, der nach Feststellung im Magistrat als Grundlage einer abschließenden Bewertung und Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung nach Vorberatung im Finanzausschuss dienen soll.

4) Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sind Vorschläge für Aufwandsreduzierung und Mehrerträge in einem Umfang zu erarbeiten, wodurch unter Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit nachhaltig ein Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes
mindestens mittelfristig (2027-2031) ermöglicht wird. D.h. keine Sparvorschläge auf Kosten kommenden Generationen und Realisierung einer
echten Kapitaldeckung durch Finanzanlagevermögen bezogen auf aufgelaufene Verpflichtungen.

5) Unterstützung der Projektgruppe durch den Magistrat, indem durch die Verwaltung sämtliche Informationen für die Projektgruppe bereitgestellt werden.

6) Beratende Unterstützung, insbesondere Detailarbeit im Hinblick auf einzelne Konsolidierungsvorschläge durch städtische Fachkommissionen, gebildet durch Mitglieder des Magistrates, der Stadtverordnetenversammlung und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner, beispielsweise von den Elternbeiräten der Kindergärten.

7) Einstellen entsprechender Mittel in den Haushalt Der Magistrat wird beauftragt diese Maßnahme innerhalb der vorgegebenen Termine umzusetzen.

Begründung:
In der Stadt Leun gibt es keine strategischen Zielsetzungen zur langfristigen Sicherung des städtischen Haushaltes unter Berücksichtigung einer Generationengerechtigkeit, nachhaltig und langfristig einen Haushaltsausgleich mindestens mittelfristig (2027 bis 2031) herbeizuführen.
Dadurch können Entscheidungen nicht proaktiv1 getroffen werden, sondern die Gremien und die Verwaltung reagieren auf Notwendigkeiten, statt selber zu agieren. Kommunen sind verpflichtet, ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Kommunalfinanzen gesund bleiben (§ 10 HGO). Ihnen obliegt ferner die Verpflichtung, ihre Aufgaben stetig zu erfüllen (§ 92 HGO Abs. 1 HGO). Beiden gesetzlichen Verpflichtungen werden Kommunen nur dann gerecht, wenn sie dauerhaft über die Einzahlungen und Erträge verfügen, die sie zur Deckung ihrer für die stetige Aufgabenerfüllung notwendigen Auszahlungen und Aufwendungen brauchen. Verfügt eine Kommune über einen stabilen Haushalt, hat sie weitreichende Handlungsfreiheiten. Ist dies nicht der Fall, steht die Kommune vor der Aufgabe, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Erträge und Aufwendungen einander anzugleichen. Ansonsten höhlen dauerhaft unausgeglichene Ergebnisse Selbstverwaltungsmöglichkeiten und kommunalpolitische Prioritätensetzungen aus.

Schon in der Aussprache zum Haushaltssicherungskonzept in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse am 20. März 2025 hatte der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschuss Marco Carnetto vorgeschlagen ein präventives Konsolidierungskonzept anzufertigen, durch die Bildung eines Haushaltskonsolidierungsbeirates als Expertengremium, um drohenden Defiziten frühzeitig entgegenzuwirken.
In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse am 23. Oktober 2025 hatte Herr Ulrich Jochem von der Kommunalaufsicht auf Einladung durch den Vorsitzenden des Finanzausschusses, aus externer Sicht die Haushaltslage und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Leun beurteilt. Er verwies darauf, dass − ein wirkungsvolles Haushaltssicherungskonzept Vorlauf braucht; Konsolidierungsbeiträge sind selten kurzfristig zu erschließen, sondern nur mittel- und langfristig − die gerne genutzte „Rasenmäher-Methode“ kein konzeptioneller Ansatz ist
− die Konzeptentwicklung nicht situativ, sondern über die Entwicklung und Vereinbarung inhaltlicher Ziele (§ 10 GemHVO) erfolgen sollte
− die besten Haushaltssicherungskonzepte oft die sind, die lange und durchdacht vorbereitet und auf breiter Basis verabschiedet werden
− es wichtig ist, auch die Ursache der Entwicklung zu beleuchten und darzustellen (externe und insbesondere auch interne Ursachen
gleichermaßen)
Herr Jochen empfahl eine Projektgruppe für das Haushaltssicherungskonzept ins Leben zu rufen.
Das präventive Haushaltssicherungskonzept für Leun ist ein gesamtkommunales Planungs- und Steuerungsinstrument unter Berücksichtigung einer Generationengerechtigkeit für zukunftsorientierte, nachhaltige und langfristige Lösungsansätze.
Dieses präventive Haushaltssicherungskonzept soll durch eine Projektgruppe aus externen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern mit Unterstützung des Magistrats, indem durch die Verwaltung sämtliche Informationen bereit zu stellen sind, erarbeitet werden.
Beratende Unterstützung, insbesondere Detailarbeit im Hinblick auf einzelne Konsolidierungsvorschläge erfolgt unter Beteiligung städtischer
Fachkommissionen, gebildet durch Mitglieder des Magistrates, der Stadtverordnetenversammlung und sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohner, beispielsweise von den Elternbeiräten der Kindergärten.