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Am 22.06.2020 wurde in der Stadtverordnetenversammlung unter Punkt 9 folgender sperriger Punkt aufgerufen:
Bauleitplanung der Stadt Leun, Stadtteil Leun
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3b "Röntgenweg 18A"
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Dahinter steckte das Vorhaben, in Leun Ost die Möglichkeit zu schaffen, eine Spielhalle zu betreiben. Das wurde bereits im April 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Vorweg: Die namentlichen Abstimmung ergab eine knappe Mehrheit für eine Ablehnung (Link zum Protokoll hier)
[Zum Vergleich hier das Protokoll der Sitzung vom 08.04.2019 zur gleichen Sache. Damals unter TOP 7. Link zum Protokoll]
Hier die Begründung des Stadtverordneten Michael Hofmann seiner Ablehnung:
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Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrter Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörer
Der Haushalt für das Jahr 2019 soll heute verabschiedet werden. Für die SPD Fraktion nehme ich dazu wie folgt Stellung:
Nach dem Einbringen des ersten Haushalts des Bürgermeisters im November letzten Jahres stellte sich sehr schnell heraus, dass dieser handwerkliche Fehler aufweist. In der Dezembersitzung berief der Stadtverordnetenvorsteher während der Stadtverordnetensitzung eine Ältestenratssitzung ein, in deren Verlauf der Bürgermeister versprach den Entwurf zu überarbeiten und in der ersten Woche des neuen Jahres überarbeitet vorzulegen. Eine eigens für die erneute Haushaltsdebatte einberufene gemeinsame Sitzung aller Ausschüsse am 18. Januar 2019 konnte bedingt durch noch immer offene Fragen keine Empfehlung zur Beschlussfassung abgeben.
Somit war eine dritte gemeinsame Sitzung am vergangenen Mittwoch notwendig.
Nachdem nun die Fehler beseitigt und die Anregungen der beiden Sitzungen eingearbeitet bzw. Änderungen beschlossen wurden, liegt nun ein beschlussreifer Haushalt vor.