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Rede in der Stadtverordnetenversammlung am 04.10.2021 zu TOP 4 Anfragen und Mitteilungen

von Marco Carnetto

Aus dem Protokoll des gemeinsamen Termins des Finanz-, Bau-und Umwelt sowie Sozialausschuss am 30.09.2021:[...] Bürgermeister Hartmann verliest die Mitteilung des beauftragten Architekten für das Bauvorhaben Gertrudisbrunnen:
„Durch die momentan sehr gute Konjunktur, haben Firmen bis zu einem Jahr Vorlaufzeit. Die planerische Beauftragung erfolgte am 22.06.2021. Bei den auszuführenden Arbeiten ist man auf entsprechende Fachfirmen angewiesen, die nur in sehr begrenzter Anzahl zur Auswahl stehen. Für eine ordentliche Vergabe sind drei Angebote einzuholen. Durch die zeitlich begrenzte Vorgabe des Lahn-Dill-Kreises bzw. des Fördermittelgebers, dass die geprüfte Rechnung für die auszuführenden Arbeiten bis zum 20.10.2021 vorliegen muss, hat keiner der angefragten Bieter ein Angebot abgegeben.“ Drei Firmen haben abgesagt und von weitere drei Firmen kam keine Antwort.

Ein Telefonat mit der Abteilung für den ländlichen Raum im Lahn-Dill-Kreis hat ergeben, dass dort die Problematik angesprochen wurde, eine Fristverlängerung (31.10.2021) sei aber nicht möglich. Man könnte in der neuen Förderperiode 2023 einen erneuten Antrag stellen.

Das bedeutet, dass die Fördermittel für das Brunnenhaus Gertrudisbrunnen in Biskirchen in Höhe von 75.000,00 € verfallen. [...]

 Anmerkungen dazu:

Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass die Verantwortung dafür nicht bei den Stadtverordneten liegt! Auch wenn gegenüber der Förderbehörde von seitens der städtischen Verwaltung die Stadtverordneten verantwortlich gemacht wurden, da diese die Haushaltsmittel nicht zur Verfügung gestellt hätten.

Damit nicht bei den Bürgern der Stadt Leun, insbesondere in Biskirchen und der Interessengemeinschaft Gertrudisbrunnen der Eindruck entsteht, dass tatsächlich die Stadtverordneten für dieses Dilemma verantwortlich sind hier nochmals ein kurzer Rückblick:

Am 11.10.2019 wurde von den Stadtverordneten der Magistrat beauftragt, die Projektbeschreibung für die Sanierung des Brunnenhauses des Gertrudisbrunnens zu erstellen und die Förderfähigkeit über Leader prüfen zu lassen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 Euro sind in den Haushalt 2020 aufzunehmen.

Es dauerte bis zu 26.08.2020 bis die Unterlagen vorlagen, damit der Vorstand von Leader über den geänderten Förder- und Schlussantrag entscheiden konnte.

Am 28.09.2020 stimmten die Stadtverordneten zu: „für die Sanierung des Brunnenhauses sowie des eingereichten Förderantrages die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 130.000 Euro in den Haushalt 2021 aufzunehmen und als Eigentümer die anfallenden Folgekosten zu tragen".

In der vorausgegangenen Diskussion zu der Mittelbereitstellung Brunnenhaus Gertrudisbrunnen in der gemeinsamen Sitzung von Finanz-, Bau-und Umwelt sowie Sozialausschuss am 24.09.2020 fragte das Finanzausschussmitglied Heberling an, ob Bürgermeister Hartmann bis Montag eine Folgekostenberechnung vorlegen könne. Worauf Bürgermeister Hartmann entgegnet, bis Montag werde es knapp.

 Wohlgemerkt bis Montag den 28.09.2020 wird es etwas knapp.

 In der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2020 lag die Folgekostenrechnung dann auch nicht vor.

Deshalb habe ich darum gebeten eine Folgenkostenrechnung hierzu vorzulegen. Ohne eine solche Grundlage, könne man in Zukunft nichts über Ein- und Ausgaben sagen.

In der Stadtverordnetensitzung am 01.03.2021 wurde der Haushalt 2021 eingebracht. Für Investitionen die höher als 40.000 € sind, muss gemäß der Satzung eine Folgekostenberechnung vorgelegt werden.

Auf die Investition 1503-0014A Brunnenhaus Biskirchen mit einer Höhe von 130.000 € wurde dahher ein Sperrvermerk gelegt.

 Aus welchem Grund wurde ein Sperrvermerk festgelegt? Richtig eine Berechnung der Folgekosten für das Brunnenhaus lag nicht vor, mittlerweile seit dem Beschluss vom 28.09.2020 waren 22 Wochen vergangen!

In der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2021 lag die notwendinge Folgekostenberechnung mit leichten Fehlern vor. Daher wurde der Sperrvermerk dann aufgehoben.

Vom Beschluss am 28.09.2020 waren mittlerweile 38 Wochen vergangen, um eine Folgekostenberechnung zu erhalten.

Hier ein grundsätzlicher Hinweis:

Verantwortlich für die Berechnung der Folgekosten ist die Finanzabteilung. Diese erstellt die Berechnung. Das Bauamt ist nur für die Zulieferung der Baukosten verantwortlich.

In der vorausgegangenen Sitzung von Bau-und Umweltausschuss am 16.06.2021 war deutlich zu erkennen, dass die Finanzabteilung ihre Verantwortung nicht übernimmt und der Bauabteilung eine Aufgabe aufgebürdet wurde, die diese nicht erfüllen konnte. Dies mit der Folge von 38 Wochen Bearbeitungszeit.

 

Dass die Stadt Leun auch sehr schnell Folgekosten berechnen kann, wurde in der letzten gemeinsamer Sitzung des Finanz-, Bau-und Umwelt- sowie Sozialausschuss bewiesen.

Am 06.09.2021 beschlossen die Stadtverordneten die Ausbildung einer Forstwirtin bzw. eines Forstwirtes für die Stadt Leun. In der vorausgegangenen Diskussion wurde von Stadtverordnete darauf hingewiesen, dass sie eine Verpflichtung der Stadt Leun sehen auszubilden, auch wenn die Ausbildung Geld kostet.

Am 30.09.2021 wurde den Stadtverordneten eine Folgekostenberechnung für die Ausbildung einer Forstwirtin bzw. eines Forstwirtes präsentiert, die von den Stadtverordneten nicht gefordert war.

Das heißt, dass eine Folgekostenberechnung nach 3,5 Wochen vorliegen kann. Natürlich nur, wenn diese Berechnung einen Zweck erfüllt, die von der städtischen Verwaltungsspitze und dazu zähle ich den Bürgermeister, den Hauptamtsleiter und den Leiter der Finanzabteilung, gewollt ist. In diesem Fall den unnötigen Versuch den Stadtverordneten, die für die Ausbildung gestimmt haben zu zeigen, für welche Kosten diese verantwortlich sind. Eine leicht zu durchschauende Aktion.

 Kurzum:

Dass das Bauvorhaben Brunnenhauses des Gertrudisbrunnens nicht gefördert wird, liegt ausschließlich bei den Verantwortlichen in der städtischen Verwaltungsspitze.