Am 22.06.2020 wurde in der Stadtverordnetenversammlung unter Punkt 9 folgender sperriger Punkt aufgerufen:

Bauleitplanung der Stadt Leun, Stadtteil Leun
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3b "Röntgenweg 18A"
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Dahinter steckte das Vorhaben, in Leun Ost die Möglichkeit zu schaffen, eine Spielhalle zu betreiben. Das wurde bereits im April 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Vorweg: Die namentlichen Abstimmung ergab eine knappe Mehrheit für eine Ablehnung (Link zum Protokoll hier)

[Zum Vergleich hier das Protokoll der Sitzung vom 08.04.2019 zur gleichen Sache. Damals unter TOP 7. Link zum Protokoll]

Hier die Begründung des Stadtverordneten Michael Hofmann seiner Ablehnung:

1. Finanzaspekt

Hier gibt es leider keine belastbare Prognose. Zum Vergleich: Solms „erwirtschaftet" 600 T€/Jahr mit mehreren Spielhallen. Diese werden vorzugsweise nicht aus Solms sondern aus Richtung Wetzlar frequentiert. (Quelle: Haushaltsplan Solms, Telefonat mit Anwohner in Solms)

Hier erscheint mir damit bereits ein gut besuchter Punkt in der Nähe zu existieren. Wie viele der dortigen Spieler nach Leun kommen ist unklar.

Auch sollte beachtet werden, dass Spieler evtl. wegen der möglicherweise noch kommenden Corona-Regulierungen eher zu Hause zocken.

Braunfels nimmt im Übrigen 35 T€/Jahr, Ehringshausen mit 3 kleineren Lokalitäten immerhin 70 T€/Jahr ein. (HH Braunfels/Ehringshausen)

Ich denke nicht, dass in Leun viele Einnehmen generiert werden können, da wir uns im „Schatten“ von Solms befinden.

2. Sozialer Aspekt

Durchführung Spielerschutz in Hessen: Eine Spielerkarte wird vom Lokal an den Spieler abgegeben. Diese Karte reguliert den Gewinn und Verlust pro Stunde(400 EUR Gewinn/60 EUR Verlust) und Zwangspausen  (Quelle: Spielverordnung 2016, §13 Absatz 4) Da diese Karte auf ein Lokal begrenzt ist, kann sich ein Spielsüchtiger natürlich mit Karten anderer Lokale behelfen.

Zudem gibt es OASIS, das als Eigensperrsystem fungiert. (LINK)

Hier auch interessant: Aus einer Studie des Landes Hessen aus 2018 (LINK) :
Spielerschutz vor Ort: Bei fast einem Drittel der Testspiele wurden die gesperrten Spieler trotzdem zugelassen. Und Fazit: Spielerschutzmaßnahmen werden eher zurückhaltend durchgeführt. Man beachte auch den Widerspruch zwischen betriebswirtschaftlicher Gewinnmaximierung und Spielerschutz.

Bemerkenswert finde ich auch die Nähe einer Bar zur Spielstätte, in der ein Alkoholverbot herrscht.

Eine weitere Studie beschäftigt sich mit den Spielern selbst. „Junge Männer, oft Arbeitslose haben ein deutlich erhöhtes Risiko für problematisches Glücksspiel“ (Quelle)

Mir ist nicht klar, ob wir einen Hotspot in Leun an unübersichtlicher Stelle brauchen.

Ein Wort zur Spielsucht im Netz. Natürlich kann man das nicht wegdiskutieren, aber ist es dann nicht so wie beim Alkoholismus, dass gefährdete Personen durch den Besuch solcher Stätten zunächst an die Droge herangeführt werden und später allein weiter konsumiert?

3. Fazit

Ich werde dem Antrag nicht zustimmen.